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Sie möchten sich ein Wohnmobil anschaffen und damit in Urlaub fahren bzw. das Wohnmobil für Geschäftsreisen nutzen. Die Anschaffungskosten sind jedoch sehr hoch und würden Ihr Budget über Gebühr belasten. Für den Barkauf des Wohnmobils reichen die finanziellen Mittel derzeit nicht aus, trotzdem möchten Sie auf die Nutzung und den Komfort eines Wohnmobils nicht verzichten.
In dieser Situation ist der Mietkauf eine gute Alternative. Sie zahlen monatlich eine Mietkaufrate und können das Fahrzeug uneingeschränkt nutzen. Entscheiden Sie sich jetzt für einen Wohnmobil Mietkauf, denn die nächste Reise steht schon vor der Tür. Durch den Mietkauf zahlen Sie jeden Monat eine kleine Rate, dürfen das Fahrzeug aber uneingeschränkt nutzen.
Vergleichen Sie gerne Anschaffungspreise und die Konditionen für Ihren Mietkauf und freuen Sie sich schon jetzt, bald ihr eigenes Wohnmobil nutzen zu können.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.