Sattelzugmaschine und Sattelauflieger bilden den Sattelzug, der unter anderem auch im Schwerlast-Gütertransport eingesetzt wird und in der Anschaffung immer die wirtschaftliche Rentabilität gewährleisten sollte. Ein Neukauf dieser Zugmaschinen ist mit hohem Investitionskapital verbunden, für das kleinere und mittelständische Unternehmen mitunter Kredite aufnehmen müssen. Eine Sattelzugmaschine leasen bietet sich hier an und lässt sich mit versierten Leasinganbietern auch kostengünstig realisieren. Die Alternative ist der Mietkauf.
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Die Sattelzugmaschine besitzt keine fest integrierte Ladefläche, wie dies bei einem LKW der Fall ist. Diese Maschine besteht aus Führerhaus, Motor, Tank, Sattelkupplung mit Sattelplatte und Königszapfen. Daran angeschlossen werden Anhänger, die so genannten Sattelaufleger, Trailer oder Sattelauflieger. Diese gibt es in den verschiedensten Ausführungen, abgestimmt auf das jeweilige Transportgut. Eine Sattelzugmaschine bietet hinsichtlich der unterschiedlichen Anhängervariationen ein mehr an Flexibilität was die Art der Güter angeht, die transportiert werden sollen. Vor allen Dingen Transportunternehmen, die eine Vielzahl von unterschiedlichen Schwerlastgütern über große Strecken im In- und Ausland transportieren, setzen Sattelzüge ein. Wenn Sie eine Sattelzugmaschine leasen möchten, stehen Ihnen verschiedene Achsmodelle und Marken z.B. Volvo, Iveco, Mercedes-Benz, Scania, MAN oder auch DAF zur Verfügung.
Leasinganbieter für Sattelzugmaschinen und Auflieger zu finden, ist mit einer Leasinganfrage über unser Portal leicht und unkompliziert. Sie können sich allgemeine Informationen über verfügbare Maschinen einholen oder direkt eine Angebotsanfrage stellen. Profitieren Sie von den Vorteilen, die Leasing für Ihre Unternehmung mit sich bringt. Behalten Sie Liquiditätsreserven, indem Sie auf Leasingraten setzen, die sich durch Erträge, die mit der Sattelzugmaschine wieder eingefahren werden, finanzieren. Unsere Partner zeigen Ihnen gerne die vielen Leasing-Vorteile auf.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.