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Mietkauf

 

Treppenlift günstig im Mietkauf

 

Barrierefreiheit ist ein Thema, das heute groß geschrieben wird. Daher kommt das Treppenlift Leasing oder der Mietkauf sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Bereich in Frage. Geschäfte, Einrichtungen, Behörden, Praxisräume mit Kundenverkehr profitieren von einem Treppenlift, mit dem sich Stockwerke auch für ältere und in der Bewegung eingeschränkte Personen bequem erreichen lassen.

 

 

 

 

 

Aktueller Preisvergleich für Treppenlifte  -  Angebote

 

Sollte Ihnen noch kein konkretes Angebot für den Kauf Ihres neuen Treppenlifts vorliegen und Sie gerne die Preise vergleichen wollen, können Sie gerne unsere Kontakte und Rahmenbedingungen nutzen. Wir freuen uns auf Sie und versprechen eine zügige und unkomplizierte Abwicklung. Hier gelangen Sie direkt zu dem

 

 

 

 

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Treppenlift-Arten im Mietkauf oder Leasing

 

Der Treppenlift ist für gerade und kurvige Treppen im Innen- und Außenbereich erhältlich, die Ausführungen unterscheiden sich im Wesentlichen nach der Transportart. Die Mehrzahl der Treppenlifte ist für den Transport von ein bis zwei Personen gedacht. Die Möglichkeiten und baulichen Gegebenheiten vor Ort entscheiden darüber, ob und wie die Montage bzw. Installation des Liftes erfolgen kann. Auch die Anzahl der Etagen, die mit dem Treppenlift überbrückt werden soll, ist von Bedeutung.

 

Nach der Transportart wird in

 

 

  • Sitzlift
  • Stehlift
  • Plattformlift
  • und Hublift

 

 

unterschieden. Der Sitzlift ist die klassische Ausführung. Ein Stehlift bietet sich bei schmalen Treppenaufgängen an. Ein Plattformlift eignet sich für Rollstühle und bietet auch für andere Gehhilfen Platz. Mit einem Hublift lassen sich vertikale Hindernisse überwinden. In Pflegeinrichtungen und Krankenhäusern kommen vielfach Deckenlifte zum Einsatz, die für die Überwindung von sehr kurzen Distanzen gedacht sind und welche an Deckenschienen installiert sind.

 

 

 

 

Vorteile, die für das Treppenlift-Leasing sprechen

 

Wo reger Kunden- oder Patientenbetrieb herrscht, erhöht die Barrierefreiheit durch einen entsprechenden Treppenlift die Chancen auf Zulauf von Kunden und Patienten, die ansonsten keine Möglichkeit haben, Stockwerke zu überwinden. Damit schaffen Sie einen deutlichen Mehrwert und gewinnen so natürlich auch neue Kunden und Patienten. Wenn Sie einen Treppenlift leasen, senken Sie Ihre Investitionskosten, Sie zahlen eine planbare Leasingrate und ggf. Wartungskosten und Versicherung. So können Sie auch während der Leasingdauer genau prüfen, ob sich der Kauf eines solchen Liftes langfristig für Sie lohnt. Über unsere Anfrageformular können Sie mit potentiellen Anbietern für Treppenlifte leicht Kontakt aufnehmen und erhalten alle relevanten Informationen. Eine Alternative ist immer der Mietkauf.

 

 

 

 

 

 

Mietkauf

 

Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.

 

 

 

 

 

Mietkaufangebot, Mietkaufangebot anfordern

 

 

 

 

 

 

Was ist ein Mietkauf?

 

Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.

 

Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.

 

 

 

 

Wofür bietet sich der Mietkauf an?

 

Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.