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Mietkauf

 

Solaranlage im Mietkauf günstig erwerben

 

Erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Umweltschutz sind Themen, die alle angehen - den privaten Bürger ebenso wie den gewerblichen Händler oder das Industrieunternehmen. Gerade energieintensive Produktionsbetriebe und Unternehmen mit hohem Energiebedarf können dreifach profitieren, wenn sie eine Solaranlage leasen oder im Mietkauf erwerben.

 

 

 

Solaranlage für Einfamilienhaus

 

 

Aktueller Preisvergleich für Solaranlagen - Angebote

 

Sollte Ihnen noch kein konkretes Angebot für den Kauf einer Solaranlage vorliegen und Sie gerne die Preise vergleichen wollen, können Sie gerne unsere Kontakte und Rahmenbedingungen nutzen. Wir freuen uns auf Sie und versprechen eine zügige und unkomplizierte Abwicklung. Hier gelangen Sie direkt zu dem

 

 

 

 

 

  ►  Preisvergleich für Solaranlagen

 

 

 

 

 

 

 

Energie-Selbstversorgung und Überschuss-Gewinne

 

Eine Solaranlage leasen zahlt sich für den gewerblichen Einsatz in barer Münze aus, weil das Eigenkapital geschont wird. Es muss kein Kredit für die Finanzierung in Anspruch genommen werden. Die Energiekosten des Betriebs senken sich je nach Selbstversorgungsgrad um bis zu 100% und es können mitunter Energieüberschüsse erwirtschaftet werden, für die eine Vergütung erhältlich ist. Mit diesen Extraeinnahmen sind je nach Höhe die Leasingraten ganz oder teilweise zu tilgen. Auch über die Amortisation der Anlage muss sich der Leasingnehmer keine weiteren Gedanken machen, denn er kann die Früchte seiner Anlage direkt in vollen Zügen ausschöpfen. Der Mietkauf ist immer eine Alternative.

 

 

 

 

Beratung und Angebote für das Leasing von Solaranlagen

 

Solaranlagen können als Photovoltaikanlagen oder als Solarthermie-Anlagen, auch in Kombination, konzipiert sein. Sowohl die Installation auf Gebäudedächern als auch im freien Feld ist möglich. Es braucht jedoch die fachkundige Beratung zu den individuellen Gegebenheiten und dem Zielzweck, den die geleaste Solaranlage erfüllen soll. Auch bei den Ausführungen der Kollektoren und der Technik zeigen sich Unterschiede, die Ihnen die Experten auf diesem Gebiet gerne ausführlich erklären. Weiterhin sind rechtliche Aspekte beim Leasing oder dem Mietkauf zu beachten, denn es kommt auch auf die Eigentumsverhältnisse für die Flächen, auf denen die Solaranlage installiert werden kann, an. Insbesondere, wenn es sich bei den gewerblichen Flächen um gepachtete Flächen handelt. Über leasen.com können Sie Ihre Anfrage zu Solaranlagen stellen und erhalten umgehend Auskunft von fachkundigen Experten.

 

 

 

 

 

 

Mietkauf

 

Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.

 

 

 

 

 

Mietkaufangebot, Mietkaufangebot anfordern

 

 

 

 

 

 

Was ist ein Mietkauf?

 

Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.

 

Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.

 

 

 

 

Wofür bietet sich der Mietkauf an?

 

Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.