In der Landwirtschaft ist die Ballenpresse unverzichtbar geworden. Ein neues Gerät macht eine hohe Investition notwendig. Wenn mehrere dieser Pressen benötigt werden, dann kann das schnell an die Grenzen des Betriebes gehen. Ballenpresse leasen ist eine interessante Alternative, die Eigenkapital schont und auch Kredite sind nicht erforderlich. Neueste Landmaschinentechnik überzeugt durch ein Plus an Effizienz und kann kostengünstig geleast werden. Eine andere interessante Variante der Anschaffung ist der Mietkauf.
Ballenpressen stehen als Rundballenpresse oder Quaderpresse zur Verfügung. Je nachdem, welche Form bevorzugt wird. Sie sind zur Anbindung an einen Schlepper konzipiert. Die Bindung der Ballen erfolgt mit Garnen, auch Netze sind möglich. Bei den Ballenpressen stehen unterschiedliche Ballengrößen zur Verfügung. Aufnahme, Durchsatz, Verdichtung und Formung des Erntegutes werden von der Presse übernommen. Für den besonderen Anspruch finden sich Hochleistungspressen, die Ballen mit größerem Gewicht produzieren und somit die Betriebskosten reduzieren.
Je nach Feldgröße und Erntevolumen reicht eine Ballenpresse mitunter nicht aus. Die Anschaffung mehrerer Geräte ist jedoch häufig eine Kostenfrage, denn Eigenkapital in dieser Höhe zu binden, ist einerseits nicht immer möglich und zum anderen auch mit einem erhöhten Risiko behaftet. Ballenpresse leasen, ob als Einzelgerät oder in größerer Stückzahl, rechnet sich langfristig durch viele Vorteile:
Lernen Sie die Möglichkeiten, die sich mit dem Leasing von Landmaschinen eröffnen, kennen. So können Sie auch eine Landmaschinen-Flotte leicht durch Leasing aufbauen. Wählen Sie bedarfsgerechte Schlepper, effiziente Mähdrescher, Ballenpressen, Häcksler und Forwarder, mit denen die Arbeit Spaß macht und der Leistungsertrag deutlich erhöht wird. Über unsere Leasinganfrage kommen Sie schnell ans Ziel.
Unsere Experten beraten Sie alternativ gerne zu dem Thema Mietkauf, wo die steuerlichen Auswirkungen anders gelagert sind. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.