Für Unternehmen der Zerspanungstechnik zeigt sich das Leasen oder Mieten von Drehmaschinen als effiziente Maßnahme, um einmalige und direkt fällige hohe Anschaffungskosten zu vermeiden und dennoch von Maschinen der neuesten Generation zu profitieren.
Die Anschaffung von Maschinen unterliegt stets einer strengen Kalkulation, denn der Kaufpreis sollte sich durch Wirtschaftlichkeit und dem damit verbundenen Umsatz bezahlt machen. Dabei gilt es, Kosten zu minimieren. Dieser Spagat lässt sich selbst bei bester Planung nicht immer schaffen, denn Zeiten schwieriger Auftragslagen können auch die beste Kalkulation durcheinanderwirbeln. Drehmaschine leasen heißt die Lösung, mit der Unternehmen kostengünstig arbeiten können. Feste Leasinggebühren und angepasste Laufzeiten bieten darüber hinaus mehr Flexibilität und Planungssicherheit. Es stehen leistungsstarke Drehmaschinen für das Leasing zur Wahl, die jeden Arbeitsschritt optimieren und somit einen Vorsprung gegenüber dem Wettbewerb sichern.
Wenn Sie sich für das Leasen oder Mieten einer neuen Drehmaschine entschieden haben, können Sie über unsere Partner die entsprechenden Maschinen für Ihre Zwecke finden. Es stehen Drehmaschinen als
zur Verfügung. Mit einer Drehmaschine alleine ist es oft nicht getan. Je nach individuellen Anforderungen sind Werkzeug und Zubehör erforderlich. Dieses können Sie gleich mitaufnehmen oder sich interessante Zusatzpakete schnüren lassen.
Beratung über die technischen Vorzüge, wirtschaftliche Kosten- und Nutzenberechnungen, Empfehlungen für die geeigneten Drehmaschinen - all diese Aufgaben erfüllen die Anbieter für Drehmaschinen, die Sie über eine unverbindliche Anfrage kontaktieren können. Sie erhalten umgehend Antwort auf Ihre Fragen und auf Wunsch auch ein maßgeschneidertes Leasing- oder Mietangebot. Entdecken Sie die vielen Möglichketen und Vorteile, die das Drehmaschinen-Leasing oder der Mietkauf bietet.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.