Bagger der verschiedensten Art kommen in einer Vielzahl von Arbeitsbereichen zum Einsatz. Einen Bagger im Mietkauf erwerben stellt neben dem Leasing eine interessante Alternative dar. Im Bauwesen, in Sand- und Kiesgruben und an Umschlagplätzen braucht es Bagger, die den jeweiligen Anforderungen durch ihre Ausführung gerecht werden. Gerade Unternehmen, die eine breite Leistungspalette anbieten und dazu auf einen ausgeklügelten Maschinenfuhrpark setzen, profitieren vom Bagger Leasing oder Mietkauf.
Bagger werden nach Antrieb, Löffelart, Löseverfahren für Gestein und Erde unterschieden. Sie sind für unterschiedliche Geländearten und dem spezifischen Einsatzzweck konzipiert. So können Sie beispielsweise bedarfsgerecht folgende Bagger mieten oder leasen:
Verdeutlicht man sich die Anschaffungskosten, die leistungsstarke Bagger in den jeweiligen Ausführungen verursachen, wird schnell klar, dass hier extrem hohe Beträge zu investieren sind. Leasen hingegen bedeutet kapital- und bilanzschonend zu investieren.
Da Bagger teuer sind, werden meist nur die unbedingt benötigten Maschinen angeschafft. Mitunter ersetzen kleinere Betriebe die Maschinenkraft durch personelle Arbeitskraft, was Zeit- und Kostenaufwand in die Höhe treibt. Wenn Sie einen Bagger leasen oder mieten, profitieren Sie mehrfach:
Über unser Portal finden Sie Partner und können so Angebote leicht vergleichen. Wenn Sie einen ganz bestimmten Bagger leasen oder mieten möchten, nutzen Sie unser Anfrageformular. Informieren Sie sich unverbindlich, wie sich die Konditionen darstellen.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.