Ein Bearbeitungszentrum, mit dem sich Fertigungsprozesse im Werkzeug- und Maschinenbau sowie der Zerspanungstechnik automatisieren lassen, hat seinen hohen Preis. Bearbeitungszentrum leasen oder mieten ist daher immer eine Option. Unternehmen, die flexibel bleiben möchten, ohne dabei auf leistungsstarke moderne Maschinen zu verzichten, entscheiden sich häufig für das Leasing oder den Mietkauf.
Durch Hochleistungsmaschinen, die dazu noch mit effizientem Zubehör wie dem automatischen Werkzeug- und Werkstückwechsler ausgestattet sind, verringern sich die Taktzeiten. Die Kosten sinken bei gleichzeitiger Produktivitätserhöhung. Diese Maschinen haben ihren hohen Anschaffungspreis. Die Alternative - bleiben Sie liquide und entscheiden sich für das Leasing. Sie müssen Ihr Kapital nicht binden, wenn Sie ein Bearbeitungszentrum leasen.
Unsere Partner für das Maschinenleasing zeigen Ihnen die Möglichkeiten und Vorteile, die Leasing aber auch der Mietkauf bieten. Sie unterbreiten gerne Vorschläge für die Anschaffung von Bearbeitungszentren, damit diese effektiv und mit idealer Auslastung zum Einsatz kommen. Mit monatlich planbaren Mietkaufraten oder auch Leasingraten haben Sie die Kosten fest im Blick und können die Finanzierung der Raten aus erwirtschafteten Erträgen leisten.
Maschinen, die den heutigen Anforderungen an Schnelligkeit und Produktivität nicht mehr entsprechen, sind Kostenfallen. Ein Bearbeitungszentrum der neusten Generation können Sie kostengünstig leasen oder mieten. So bleiben Sie nicht nur konkurrenzfähig, sondern punkten durch neueste Technik, die sich auch auf die Produktionsqualität auswirkt. Fordern Sie kostenlos Ihr Mietkaufangebot, alternativ Leasingangebot, an. Wir freuen uns auf Sie.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.