Verschiedene Branchen, wie die metallverarbeitende Industrie, der Maschinenbau, die Medizintechnik, das Handwerk, das Energiewesen oder die Luft- und Raumfahrttechnik, kommen für das „Schleifmaschine leasen“ oder im "Mietkauf erwerben" in Frage, denn in diesen Bereichen ist der perfektionierte Feinschliff gefragt. Bearbeitet werden damit u.a. Präzisionswerkzeuge, Verzahnungswerkzeuge, Getriebe- und Verzahnungsteile, medizinische Instrumente, Implantate oder Turbinenschaufeln.
So vielfältig wie die Branchen zeigen sich auch die Ausführungen - von Handschleifmaschinen bis hin zu den industriellen Schleifmaschinen. Der Schleifmaschinen Mietkauf ist anforderungs- und branchengerecht möglich. So können Sie beispielsweise für folgende Schleifmaschinen-Ausführungen ein Mietkaufangebot anfordern:
Welche Maschine Ihren Anforderungen und den benötigten Kapazitäten am besten gerecht wird, können Sie mit den Mietkauf-Spezialisten, die sich bestens auskennen, erörtern. Die richtige Lösung wird schnell und kostengünstig gefunden. Wenn Sie Bedarf an weiteren industriellen Maschinen haben, erhalten Sie selbstverständlich auch dazu Informationen von den Experten.
Intelligentes Leasing macht Unternehmen unabhängig und flexibel und das in vielerlei Hinsicht. Sowohl hohe Investitionskosten, die das Eigenkapital und somit die Liquidität empfindlich schmälern, als auch teure Kredite können durch das Leasing von Schleifmaschinen verhindert werden. Hochleistungs-Schleifmaschinen für beste Ergebnisse sorgen für eine exzellente Qualität und reduzieren gleichzeitig die Produktionskosten und den Zeitaufwand. Durch eingefahrene Gewinne lassen sich die Leasingraten begleichen.
Wenn Sie eine Schleifmaschine leasen, profitieren Sie weiterhin von einem zeitgerechten Austausch der Maschine nach Ablauf der Leasingdauer und müssen sich nicht auf eine Maschine über viele Jahrzehnte hinweg festlegen. Besprechen Sie Ihr Leasinganliegen mit den versierten Leasingexperten, die Sie über unsere Leasinganfrage direkt kontaktieren können. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie. Eine interessante Alternative ist natürlich immer der Mietkauf.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.