Baumaterialien, Erdmassen, Gestein und sonstige Materialien - der Radlader transportiert beinahe fast alles und kann durch spezielle Anbauteile auch für diverse andere Arbeitsaufgaben eingesetzt werden. Da diese Geräte in der Anschaffung ihren stattlichen Preis haben, ist es für Unternehmer durchaus interessant, einen Radlader im Mietkauf zu erwerben bzw. zu leasen.
Im Bauwesen, in der Landwirtschaft und bei Grubenarbeiten - Radlader sind unverzichtbare Allrounder, die für verschiedene Zwecke durch passendes Zubehör eingesetzt werden können. Je nach Schaufel- oder Gabelart können lose Güter, Paletten, Mutterboden, Kies und Steine zum Transport aufgenommen werden. Der Radlader kann sich durch Anbaugeräte schnell in eine Schneefräse oder Betonmischkübel verwandeln. Auch kann er als Ballenstecher für Pflanzen zum Einsatz kommen. Radlader sind als kompakte oder große Fahrzeugmaschinen von renommierten Herstellern wie Caterpillar, Hitachi, Gehl, Liebherr und Weidemann verfügbar.
Wenn Sie einen Radlader mieten oder leasen möchten, sind folgende Technikdaten von Bedeutung:
Die Entwicklung und Verbesserung von Baumaschinen geht stetig voran. Arbeit soll effizienter und schneller ausgeführt werden können. Aus diesem Grunde sind leistungsstarke Radlader immer gefragt. Wenn Sie einen oder mehrere Radlader im Mietkauf erwerben, erhalten Sie neuste Technik, mit der Sie nicht nur konkurrenzfähig bleiben, sondern sich auch einen Vorsprung gegenüber dem Wettbewerb sichern.
Baumaschinen-Mietkauf erfordert Partner mit entsprechendem Angebot und Know How. Auch die ausführliche Information und Beratung über das Mietkaufgeschäft trägt zur Entscheidungsfindung bei. Wenden Sie sich vertrauensvoll mit Ihrer Anfrage an uns. Diese werden wir an unsere Partner weiterleiten.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.