Fahrbare Transportbetonmischer werden häufig im Bauwesen eingesetzt und erleichtern so die Arbeit wesentlich, da der Beton flexibel angemischt und gleichzeitig an Ort und Stelle transportiert wird. Unternehmen der Baubranche profitieren davon, einen Transportbetonmischer zu mieten oder leasen, da hohe Anschaffungskosten außen vor bleiben und Kapital nicht gebunden wird.
Das Gelände, in dem Transportbetonmischer unterwegs sind, zeigt sich facettenreich. Unwegsame Großbaustellen, Tunnel, Unter-Tage-Bau oder Straßen - für jede Anforderung findet sich der passende Transportbetonmischer zum Leasen. Von Bedeutung sind auch die technischen Kennzahlen, wie die Betonmenge, die produziert werden kann, die Trommelumdrehung, das Fassungsvermögen von Wasserbehälter und Ladeschaufel, der Antrieb und die Art der Lenkung. Weiter sind Motorleistung und Kabinenausstattung bei der Wahl des richtigen Transportbetonmischers zu beachten.
Die Bedienung und das Führen eines Transportbetonmischers setzen für das Personal besondere Schulungen voraus. Auch dieser Punkt kann im Zusammenhang mit dem Mietkauf besprochen werden, da er ebenfalls einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellt. Alternativ bietet sich natürlich auch das Leasing an.
Leistungsstarke Transportbetonmischer, neu oder gebraucht, haben einen hohen Preis, der für kleine und mittelständische Unternehmen mit überschaubarer Auftragslage nicht ohne Weiteres zu bezahlen ist. Dafür Rücklagen oder Eigenkapital einzusetzen oder gar einen Kredit aufzunehmen, zahlt sich nicht immer aus. Beim Kauf muss der Transportbetonmischer in der Bilanz ausgewiesen werden und dies kann somit Auswirkungen auf die Kreditlinie haben. Leasing hingegen bietet viele Vorteile für das Unternehmen:
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Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.