Produktionskosten und Maschinenleistung stehen in direkter Abhängigkeit zueinander, was eine genaue Prüfung hinsichtlich der Neuanschaffung von Maschinen erforderlich macht. Für Unternehmen der Werkzeugherstellung, der Metallverarbeitung und der graphischen Industrie ist das Leasen oder Mieten eines Stanzautomaten interessant. Profitieren auch Sie von innovativen Hochleistungsgeräten, die sich zu attraktiven Konditionen leasen oder mieten lassen. Hohe einmalige Anschaffungskosten sollten bei niedrigen Zinsen kein Thema mehr sein.
► Komplettantrieb
► Servo-Antrieb
► Schleppkurbelantrieb
► oder konventionellem Antrieb mit Vorgelege.
Der Presskraftbereich (kN) gibt die Leistung der Maschine an. Weitere Merkmale, die in die Entscheidung für das Stanzautomaten-Leasing einfließen, sind unter anderem
► Konstruktion der Pressenrahmen
► Stößel-Konstruktion
► Kupplungs-Bremssystem
► Überlastsicherung
► Steuerung
► Bedienung und Sonderausstattung.
Technische Neuerungen in der Maschinenentwicklung sind in der Regel mit Preissteigerungen verbunden und binden bei der Neuanschaffung Kapital. Durch Leasing oder den Mietkauf können Sie sich Maschinenwünsche erfüllen, mit denen Sie im Konkurrenzgeschäft punkten und somit auch ihre Umsätze erhöhen können.
Für das Leasing oder den Mietkauf von hochtechnisierten Werkzeugmaschinen wie den Stanzautomaten braucht es Partner, die sich einerseits mit diesen Maschinen auskennen und die andererseits auch in Sachen Finanzierung und betriebliche Kostenstrukturen versiert sind. Daher können Sie über unser Portal Anbieter für das Finanzierungsgeschäft im Werkzeugmaschinenbau finden, die Ihnen gerne ein Angebot unterbreiten, welches auf Ihre Bedürfnisse und Budget zugeschnitten ist.
Die Leistungsmerkmale einer Maschine sind für ein effektives Leasing- oder Mietkaufgeschäft von großer Bedeutung. Je besser der Stanzautomat, umso hochwertiger das Ergebnis. Sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorsprung und zahlen lediglich günstige Raten anstelle eines direkt fällig werdenden Kaufpreises. So bleiben Sie flexibel.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.