Kastenwagen, Pritschenwagen und Kofferwagen - Transporter in verschiedenen Ausführungen bestimmen täglich das Bild in den Städten, auf Landstraßen und auch auf unseren Autobahnen. Viele Branchen sind auf die geräumigen, wendigen und schnellen Flitzer angewiesen, um ihre Transporte durchführen zu können. Kleintransporter, die dem betrieblichen oder geschäftlichen Zweck bestens gerecht werden, können kostengünstig geleast und auch im Mietkauf erworben werden.
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Der Elektrofachbetrieb, der Catering-Service, das Umzugsunternehmen, der Kurierdienst, die Firma für die Hausentrümpelung oder der Pizza Lieferservice sind nur einige wenige Beispiele für Branchen, die Transporter einsetzen. Oftmals braucht es nicht nur eines dieser Nutzfahrzeuge, sondern gleich mehrere oder gar eine ganze Flotte. Auch unterschiedliche Aufbauten können gefragt sein. Für den kleinen und mittleren Betrieb sind das dann Investitionskosten, welche die Liquidität schnell schmälern und nicht selten eine Kreditaufnahme erfordern. Transporter leasen heißt hier die Lösung, wenn die Entscheidung für ein neues Fahrzeug schnell und kostengünstig verwirklicht werden soll. Sie fahren den geleasten Transporter für die Dauer der Leasingzeit und können bei Bedarf danach auf eine andere Marke umsteigen. Eine Alternative ist der Mietkauf.
Mercedes, Nissan, Ford, Opel, Renault, Peugeot, VW, Iveco und Toyota - namhafte Fahrzeughersteller stehen mit ihrem guten Namen für Transporter, die den modernen Ansprüchen an Fahrkomfort und technische Merkmale sowie den Ladeanforderungen bestens gerecht werden. Unsere Premiumpartner beraten Sie gerne zu den verfügbaren Modellen und kalkulieren die Rate, mit der Sie im wahrsten Sinne des Wortes gut fahren.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.