Was früher die Zugpferde oder auch Rückepferde mit ihren Pferdestärken erledigt haben, das übernehmen heute Maschinenfahrzeuge. Sie sind extra für die besonderen Verhältnisse im Forst konstruiert. Der Rückezug wird für den Transport von gefällten Bäumen über unbefestigte Waldwege eingesetzt und erleichtert damit die Arbeit wesentlich. Forstwirtschaftliche Betriebe können einen Rückezug leasen oder auch im Mietkauf erwerben. Die Vorteile, die sich ergeben, zahlen sich aus.
Ein Rückezug, der auch als Forwarder oder Tragrückeschlepper bezeichnet wird, weist grundsätzlich andere Merkmale als ein landwirtschaftlicher Schlepper auf. Das fängt schon bei den Reifen an, die als Niederquerschnittsreifen konzipiert sind, um die widrigen Verhältnisse bestens meistern zu können. Für den konkreten Einsatz finden sich verschiedene Fahrzeugmodelle, die für unterschiedliche Zuladekapazitäten ausgerichtet sind. Wer einen Rückezug leasen oder mieten möchte, achtet auf folgende Daten:
Über unser Anfrageformular nehmen Sie direkt Kontakt zu potentiellen Anbietern für Waldmaschinen auf. Sowohl neue als auch gebrauchte Rückezüge stehen für das Leasing oder den Mietkauf zur Auswahl. Darunter auch Vorführwagen, die Sie zu günstigen Konditionen erwerben können. Eine ausführliche Beratung versteht sich für von selbst. Auch andere Forstmaschinen wie z.B. Harvester lassen sich durch Leasing ohne Kapitalbindung und teure Kredite oder den Mietkauf anschaffen.
Einen Rückezug leasen verschafft Ihnen das Plus an Handlungsfreiheit und finanzieller Flexibilität. Durch verbesserte Arbeitsleistung in kürzerer Zeit senken Sie die Kosten und können mehr Umsatz generieren. Diese zusätzlichen Einnahmen bieten sich dann zur Zahlung der Leasingraten an. Eine Alternative ist immer der Mietkauf.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.