Sie ragen imposant in die Lüfte und wer einen Turmdrehkran aus der Ferne sieht, der beobachtet gebannt die Aktivität in schwindelerregenden Höhen. Dieses Meisterwerk an Bautechnik kommt häufig im Hochbau zum Einsatz, wo sowohl vertikale als auch horizontale Hebebewegungen gefragt sind. Die aufwendige Konstruktion hat ihren Preis, weshalb „einen Turmdrehkran leasen“ in der Praxis die bevorzugte wirtschaftliche Lösung darstellt.
Diese Frage lässt sich über unser Portal schnell klären. Der Turmdrehkran, der in verschiedenen Ausführungen, auch je nach Art des Auslegers, verfügbar ist, wird von spezialisierten Partnern angeboten, die wissen, worauf es ankommt. Einen Turmdrehkran mieten Sie nicht mal so nebenbei. Sie wollen sich ausführlich über den Mietkauf informieren. Es gilt, den passenden Hebekran für den Einsatzbereich auszuwählen und auch über Nebenkosten und Sicherheit informiert zu sein. Daher können Sie hier völlig unverbindlich eine Mietkaufanfrage stellen und werden von unseren versierten Partnern für Turmdrehkräne zeitnah kontaktiert.
Der Turmdrehkran wird nach der Bauart unterschieden. Hier in untendrehende und obendrehende Turmkräne sowie in den Turmdrehkran mit Katz- oder Nadelausleger. Verfügbar sind ebenfalls Gittermastkräne und Schnelleinsatzkräne sowie Flat-Top-Kräne. Welcher Turmkran für das Leasing in Frage kommt, richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten der Baustelle und der benötigten Traglast und Hakenhöhe. Daher ist eine umfassende Beratung eine Grundlage für die richtige Lösung.
Wenn Sie einen Turmdrehkran leasen, bleiben Sie flexibel, da es sich um eine bilanzschonende Lösung handelt. Sie erhalten die Kranausführung, die Sie aktuell benötigen und zahlen dafür eine günstige Leasingrate. Hohe Investitionskosten bleiben außen vor. In der Baubranche ist das Leasing solcher leistungsstarken Hebemaschinen üblich, denn je nach Baustelle werden verschiedene Ausführungen benötigt. Dies würde die Anschaffungskosten extrem in die Höhe treiben und sollte gut überlegt sein. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.