Im Bereich der Zerspanungstechnik kommen Fräsmaschinen zum Einsatz. Der Anschaffung geht immer eine Kosten- und Nutzenanalyse voraus. Die Auslastung der Maschine muss im Verhältnis zur Investition stehen, daher sind Planungsrechnungen für Unternehmen unerlässlich. Wenn Sie eine Fräsmaschine mieten oder leasen, können Sie leichter kalkulieren, denn überschaubare und feste Leasing- oder Mietkaufraten schonen das Eigenkapital. Sie profitieren von neuesten Maschinen, mit denen Sie wirtschaftlich und effektiv arbeiten und ggf. auch ihr Leistungsangebot erweitern können.
Fräsmaschinen zählen zu den Werkzeugmaschinen und werden in die Bauformen:
unterschieden. Daneben finden sich CNC Fräsmaschinen, die mit intelligenten Steuerungen ausgestattet sind. Für den Leasing- oder Mietkaufnehmer sind auch Werkzeug und Zubehör der Maschine von Bedeutung
sind wichtige Parameter für die richtige Auswahl.
Zeit ist Geld und Kosten durch veraltete Maschinen lassen sich nur schwer auffangen. Daher setzen Sie mit Maschinen-Leasing oder Mietkauf auf neueste Technik, mit der Sie zeitgemäß, hocheffizient, schnell und innovativ arbeiten, was sich auch in der Gewinnmarge widerspiegelt.
Mit günstigen Raten halten Sie liquide Mittel in der Reserve. Unsere Partner für Fräsmaschinen und Werkzeugmaschinen beraten Sie gerne. Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage über unser Portal und lassen sich ein maßgeschneidertes Angebot fertigen.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.