Schon die Großmutter wusste es: Nur ein optimal gekneteter Teig ist der Garant für schmackhafte und bestens bekömmliche Backwaren. Und dafür hat sich die Großmutter dann auch richtig Zeit gelassen. Diese Zeit ist aber heute in der Backstube nicht mehr gegeben und intelligente leistungsstarke Knetmaschinen übernehmen diese Arbeit zuverlässig. Damit die Anschaffung einer solchen Maschine nicht zur Existenzfrage wird oder ein Loch in die Geschäftskasse reißt, bietet sich das Leasen oder der Mietkauf einer Knetmaschine an.
Verschiedene Zutaten von Hand zu einem Teig zu kneten, beansprucht zwischen 30 und 60 Minuten, je nach Schwierigkeitsgrad. Eine moderne Knetmaschine übernimmt das in nur 10 Minuten und kann auf die verschiedenen Zutatenmischungen eingestellt werden. Das stellt wertvolle Personalkapazität frei, die für andere Arbeitsschritte genutzt werden kann.
Zudem lassen sich so auch größere Mengen und eine steigende Nachfrage nach bestimmten Backwaren schneller bewältigen. Effiziente Knetmaschinen sind in der Anschaffung teuer und Eigenkapital binden, das kann sich nicht jede Bäckerei leisten. Knetmaschine leasen ist die Lösung, denn so bleiben die finanziellen Reserven verschont, auch Investitionskredite müssen nicht aufgenommen werden. Eine Alternative ist der Mietkauf.
Durch den wirtschaftlichen Vorteil, den die Knetmaschine hinsichtlich der Produktionsmenge und dem daraus resultierenden Plus an Absatz bietet, ist auch die Refinanzierung der Leasing- oder Mietkaufrate für die Knetmaschine aus den erzielten Gewinnen denkbar.
Knetmaschine im Mietkauf - welche Maschine ist die Richtige? Diese Frage beantwortet sich nach verschiedenen Kriterien. So kommt es auf die Teigmenge an, die täglich herzustellen ist, denn danach richtet sich die Größe der Knetmaschine.
Große Bäckereien benötigen oftmals mobile fahrbare Knetmaschinen, die bequem zum jeweiligen Backofen manövriert werden können. Ausstattung, Funktionen, technische Besonderheiten sind ebenfalls bei der Auswahl zu berücksichtigen. Der Leasingmarkt hält z.B. Spiralkneter, Horizontalkneter und Hubkneter bereit.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.