Eine Verpackungsmaschine zu leasen oder im Mietkauf zu erwerben zeigt sich mit klaren Kostenvorteilen für den Unternehmer. Die Bilanz wird geschont und die Eigenkapitalquote hoch gehalten. Verpackungsmaschinen sind in den verschiedensten Branchen der Industrie gefragt. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Ausführungen als einzelnes Verpackungssegment, vollautomatische Fertigungsstraße oder auch als Sortieranlage.
Verpackungsmaschinen oder komplette Fertigungssysteme sind für die unterschiedlichsten Produktgruppen erhältlich. So lässt sich z.B. nach der Beschaffenheit der Produkte, die verpackt werden sollen, in Non-Food-Artikel oder Lebensmittel unterscheiden. Auch die Konsistenz der Produkte ist für die richtige Verpackungsmaschine ausschlaggebend. Je nachdem, ob es sich um feste, flüssige, pulverförmige, schüttfähige, pastöse oder Tiefkühlprodukte handelt, es wird die Verpackungsmaschine gewählt, die die passenden Verpackungen wie Kartonagen, Schlauchbeutel, Folien, etc. einsetzen kann.
Auch die möglichen Arbeitsschritte und Leistungskomponenten von Verpackungsmaschinen sind für den anforderungsgerechten Bedarf bezeichnend. Als Ausführungen können hier auszugsweise genannt werden:
Verpackungsmaschine leasen und von vielen Vorteilen profitieren. Wie das geht, verraten Ihnen die Leasingexperten, die Sie über eine unverbindliche Leasinganfrage kontaktieren können. Finden Sie Maschinen, die zu Ihrem Platzbedarf, Ihren Verpackungs-anforderungen und der Auslastung am besten passen und entdecken Sie Hochleistungsmaschinen für das Plus an Zeitersparnis und optimaler Rentabilität. Warum Kapital binden oder teure Kredite aufnehmen, wenn es auch kostengünstiger durch Leasing geht. Sie bleiben flexibel, jederzeit handlungsfähig und können so auf veränderte Marktsituationen ohne große Zeit- und Geldverluste reagieren. Eine Alternative ist immer der Mietkauf.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.