Der innerbetriebliche Transport von Gütern wird mit Flurförderfahrzeugen der verschiedensten Bauvarianten durchgeführt. Der Einsatzzweck ist in der Regel Waren von der Produktionsstätte zum Lager oder innerhalb eines Warenlogistikzentrum zu transportieren. Hier müssen größerer Mengen auf Paletten und von hohen Regalen und Ebenen bewegt und transportiert werden. Welches Flurförderfahrzeug zum Einsatz kommt, hängt davon ab, welches Gewicht zu transportieren oder zu heben ist, wie sich die Platzverhältnisse im Flurbereich gestalten (weiträumig, eng), welcher Antrieb vorhanden ist, welche Zusatzfunktionen und besondere Ausstattung das Fahrzeug aufweisen sollte.
Flurförderfahrzeuge sind bei Neu- oder Gebrauchtfahrzeugkauf immer ein Investitionsposten, der zu bilanzieren ist und dessen Wirtschaftlichkeit sich erst nach einem bestimmten Zeitraum rechnet. Je nach Ausführung liegen die Anschaffungskosten hoch und mindern das Eigenkapital bzw. erfordern die Aufnahme von Krediten. Beides kann durch Flurförderfahrzeug Leasing verhindert werden und bietet sich sowohl bei einem Fahrzeug wie auch bei einer ganzen Palette an unterschiedlichen Flurförderfahrzeugen an. Eine Alternative ist hier immer der Mietkauf.
Gabelstapler und Hubwagen fallen uns direkt als Flurförderfahrzeuge ein. Doch es finden sich auf diesem besonderen Fahrzeugmarkt noch weitere Fahrzeuge, die den unterschiedlichsten betrieblichen Anforderungen gerecht werden. Hierzu zählen zum Beispiel der Schlepper, der Schubmaststapler, der Hochregalstapler oder der Kommissionierer. Günstig und planbar leasen statt teuer kaufen ist heute die effiziente Alternative für Unternehmen, die stetig von den neusten Fahrzeugen profitieren und sich einen flexiblen Fuhrpark an Flurförderfahrzeugen aufbauen möchten, ohne die Eigenkapitallinie über die Maßen hinaus zu strapazieren.
Das Flurförderfahrzeugleasing wird von Herstellern und spezialisierten Leasinggesellschaften angeboten und ist in verschiedenen Leasing-Varianten möglich. Gleiches gilt für den Mietkauf. Damit jedes Unternehmen effektiv leasen oder mieten kann, sind individuelle Angebote das A und O.
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Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.