Warum kleine Brötchen backen? Wenn Sie einen Backofen leasen oder im Mietkauf erwerben, genießen Sie eine Reihe von Vorteilen und schonen beim Leasing Ihre Eigenkapital- und Kreditlinie. Das Leasing von leistungsstarken und modernen Backöfen für Bäckereien jeder Größenordnung sowie für gewerbliche Küchen und gastronomische Betriebe lohnt sich und eröffnet neuen Handlungsspielraum.
Der Backofen ist das Herzstück einer jeden Bäckerei, ob es nun der traditionelle Bäckerladen um die Ecke ist oder aber die Großbäckerei. Viele Unternehmen bestehen bereits in zweiter oder dritter Generation. Und so wie die junge Generation nachrückt und ihre Ideen einbringt, braucht es auch in der Backstube hochwertige und anforderungsgerechte Maschinen und Geräte wie den neuen Backofen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den Kunden das Beste zu bieten. Auch die Arbeit geht besser und zeitsparender mit modernen Hightech-Öfen von der Hand. Wenn Sie einen Backofen leasen oder mieten, haben Sie die Wahl aus Geräten der neuesten Generation mit allen Funktionen, die Sie sich wünschen.
Gastronomische Betriebe und gewerbliche Küchen, die rational und produktiv arbeiten wollen, brauchen ebenso Geräte, die den Leistungsanforderungen entsprechen. Die Anschaffung ist wie immer eine Kostenfrage und will genauestens kalkuliert sein.
Backofen leasen oder im Mietkauf erwerben ist Vertrauenssache, die Know How, Fachwissen, Marktkenntnis und betriebswirtschaftliche Kalkulation erfordert. Mit einer Anfrage an die Experten für gewerbliche und industrielle Backöfen sind Sie an der richtigen Adresse. Nutzen Sie unser Angebot für eine unverbindliche und kostenlose Anfrage, die Ihnen zahlreiche Informationen bietet. Lernen Sie die Vorteile, die das Backofen leasen oder der Mietkauf für Ihren Betrieb mit sich bringt, kennen. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.
Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.
Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.
Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.
Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.