Der über den Hersteller abgeschlossene Leasingvertrag ist abgelaufen. Vereinbarungsgemäß wird das Fahrzeug beim Händler vor der Rückgabe vorgeführt. Der Leasingnehmer ist erstaunt über die präsentierte Abschlussrechnung. Über 3000 Euro sollen gezahlt werden, obwohl alle vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere die Kilometerleistung, eingehalten wurden. Die Argumentation des Händlers findet sich schnell. Steinschlag, kleine Kratzer, Dellen und Flecken auf den Sitzen. Ein Einzelfall? Leider nicht. Die Händler, auf die der Hersteller regelmäßig das Restrisiko abwälzt, bemühen sich im eigenen Interesse Schäden zu finden.
Doch im Sinne des Kunden kann schnell Erleichterung geschaffen werden. Ein neuer Leasingvertrag beim gleichen Hersteller und schon ist die Welt wieder in Ordnung. Über die gestellte Rechnung kann nun verhandelt werden. Gleichzeitig endet der Traum vom neuen Wunschauto, da man den Hersteller wechseln und sich neue TOP-Konditionen sichern wollte. Willkommen im Hamsterrad.
Ein Restwertvertrag ohne Kilometerbeschränkung bei einem unabhängigen Leasinggeber bietet hier eine klare Kalkulationsgrundlage. Der Leasingnehmer kann zum Vertragsende wählen, ob er das Fahrzeug selbst kaufen oder den Leasingvertrag verlängern möchte. Sollte das Fahrzeug getauscht werden, so benennt er den Käufer des Fahrzeugs. Das kann, muss aber nicht, der Lieferant seines Neufahrzeugs sein. Bei dessen Auswahl ist er vollkommen frei. Auf Wunsch unterstützt ihn bei den Verhandlungen der unabhängige Leasinggeber.
Präsentationen von Steuerberatern aus Dresden und Fachartikel zum Thema Leasing finden Sie in Kürze hier. Wir bitten um etwas Geduld und danken für Ihr Interesse.