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Steuerberater Andreas Kerkmann aus Berlin informiert zum Thema Leasing und Mietkauf

 

Bei anstehenden Investitionen sollten die Konditionen der Leasinggeber mit denen des klassisch finanzierten Kaufs  verglichen werden.  Bei dem Vergleich der beiden Finanzierungsvarianten Kauf und Leasingangebot darf natürlich die individuelle steuerliche Betrachtung nicht fehlen.

 

Auch der Umstand, dass Leasinggebühren i. H. v. 25 % des pauschal ermittelten Finanzierungsanteils der Leasingraten, dieser wird bei beweglichen Wirtschaftsgütern mit 20 % angesetzt,  dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet wird, darf nicht außer Acht gelassen werden.  Sollte der Freibetrag für Hinzurechnungen von 100.000 Euro überschritten werden, kann dies die Gewerbesteuer durchaus erhöhen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit unserem Tool „Kredit / Leasing-Vergleich“ können wir hier die steuerlichen  Auswirkung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation darstellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um so die anstehende Investition besser kalkulieren zu können. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage bzw. können Sie dem Imagefilm entnehmen.  Sprechen Sie uns an.  Wir freuen uns auf Sie und helfen gerne weiter.

 

 

 

 

 

 

 

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